Die einjährige Ausbildung in der Pflegefachassistenz ist eine praxisorientierte Ausbildung, die darauf abzielt, Fachkräfte im Bereich der Pflege zu unterstützen. Während der Ausbildung werden grundlegende pflegerische Tätigkeiten wie die Körperpflege, die Mobilisation von Patienten und die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme erlernt. Die Gesundheitsförderung von Menschen aller Altersstufen und Krankheitslagen steht dabei im Vordergrund.
In einem Jahr werden Sie theoretisch und praktisch in der generalistischen Pflege ausgebildet. Unterricht und praktische Ausbildung wechseln sich in mehrwöchigen Blöcken ab.
Die theoretische Ausbildung umfasst 700 Stunden. Sie erarbeiten sich mit den anderen Auszubildenden und dem Lehrpersonal u.a. Grundlagen der Pflege- und Gesundheitswissenschaften und pflegerelevante Kenntnisse aus Naturwissenschaft und Medizin, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Recht, Politik und Wirtschaft.
Die praktische Ausbildung umfasst 950 Stunden und erfolgt in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, z.B.
- Krankenhäuser
- ambulante Pflegeeinrichtungen/- dienste
- Senioreneinrichtungen
Die Ausbildung schließt mit jeweils einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ab, in der Sie zeigen, was Sie gelernt haben und dass Sie sich für den Beruf eignen. Anschließend sind Sie staatlich geprüfte Pflegefachassistentin bzw. staatlich geprüfter Pflegefachassistent und können selbst mitentscheiden, in welchen Bereichen der Pflege Sie zukünftig arbeiten möchten.
Erfolgt Ihre Ausbildung in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Ausbildungsträgern, die sich an die Regelungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, gelten grundsätzlich die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen. Bei den kirchlichen Wohlfahrtverbänden wie Caritas oder Diakonie gelten in der Regel die Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen (AVR-K). Private Träger haben entweder Haustarifverträge oder handeln ihre Vergütungen frei aus.
Die Vergütung beträgt (Stand 01.03.2024, AVR): 1.264,91 Euro.
Sie besitzen…
- die persönliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes,
- einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Wichtig
Wir dürfen Sie nur mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass Abschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, vorab durch die Bezirksregierung anerkannt werden müssen. Da dieses Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann, bitten wir Sie, sich frühzeitig um die Anerkennung zu kümmern.
Ausbildungsbeginn ist jährlich der 1. April.
Unsere Ausbildungsschulen

St. Elisabeth Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe
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Kirchliches Bildungszentrum für Gesundheitsberufe
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Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe
Hier geht´s zur Website!Bewerbungen sind immer willkommen! Schicken Sie Ihre Unterlagen an die Ausbildungseinrichtung Ihrer Wahl.